Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bekleidungsfotografie und visuelle E-Commerce-Leistungen im B2B-Bereich
Kan7 Werbeagentur
Inhaber: Kan Yao
Am Mittelfelde 59d
30519 Hannover
Deutschland
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Bekleidungsfotografie, Ghost-Mannequin-Fotografie, 360°-Produktansichten, Model Presentation, Bildbearbeitung sowie damit verbundene visuelle Leistungen zwischen der Kan7 Werbeagentur, Inhaber Kan Yao, nachfolgend „Kan7“, und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. Insbesondere gelten sie nicht für Hochzeitsfotografie, private Veranstaltungen oder sonstige Aufträge, die überwiegend zu privaten Zwecken erteilt werden. Für solche Leistungen gelten gesonderte Vereinbarungen und Vertragsbedingungen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Kan7 ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Kan7 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Kan7 annimmt, Kan7 den Auftrag in Textform bestätigt oder Kan7 mit der vereinbarten Leistung beginnt.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Vertragsschluss alle für die Produktion wesentlichen Angaben mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Produktart und Produktmenge,
- gewünschte Ansichten und Aufnahmewinkel,
- Artikelnummern und Produktzuordnung,
- gewünschte Dateigröße und Dateiformate,
- Hintergrund und Darstellungsweise,
- vorgesehener Verwendungszweck,
- gewünschter Fertigstellungstermin,
- besondere Anforderungen an Aufnahme oder Bildbearbeitung.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sollen in Textform vereinbart werden.
2.5 Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich vereinbarten Anforderungen.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Bekleidungsfotografie die Aufnahme und professionelle Bearbeitung der ausgewählten Bekleidungsbilder.
3.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere zusätzliche Ansichten, erneute Aufnahmen, besondere Freisteller, transparente Hintergründe, zusätzliche Dateiformate oder weitergehende Retuschen, können gesondert berechnet werden.
3.4 Kan7 ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete technische Hilfsmittel, Software und gegebenenfalls Unterauftragnehmer einzusetzen. Kan7 bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt Kan7 alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Produkte, Informationen, Produktlisten, Referenzbilder und Anweisungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Die eingesandten Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet oder anhand von Artikelnummern beziehungsweise einer Produktliste zuordenbar sein.
4.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Produkte, Logos, Marken, Referenzbilder, Texte, Designs und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.4 Freistellung bei Rechten Dritter
Verletzt ein vom Auftraggeber bereitgestelltes Produkt, Logo, Bild, Text, Design, Kennzeichen oder sonstiges Material Rechte Dritter, stellt der Auftraggeber Kan7 von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Kan7 informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und wird ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abgeben, soweit dies Kan7 zumutbar ist.
Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung durch eine eigenständige Bearbeitung, Verwendung oder Pflichtverletzung von Kan7 verursacht wurde.
4.5 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, können zu einer Anpassung des Zeitplans und zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Einsendung, Prüfung und Verwahrung der Produkte
5.1 Der Auftraggeber verpackt die Produkte transportgerecht und trägt die Kosten für den Versand an Kan7.
5.2 Kan7 bestätigt den Wareneingang und prüft die Sendung im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs auf offensichtliche Schäden, fehlende Produkte und erkennbare Zuordnungsprobleme.
5.3 Werden sichtbare Transportschäden, fehlende Produkte oder unklare Zuordnungen festgestellt, informiert Kan7 den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Beginn beziehungsweise Fortsetzung der Produktion.
5.4 Eine technische, qualitative, warenrechtliche oder handelsrechtliche Prüfung der Produkte ist nicht geschuldet.
5.5 Kan7 ist nicht verpflichtet, verdeckte Schäden oder Mängel der eingesandten Produkte festzustellen.
5.6 Obhut während der Produktion
5.6.1 Kan7 behandelt und verwahrt die zur Produktion überlassenen Produkte während der Dauer der eigenen Obhut mit angemessener und branchenüblicher Sorgfalt.
5.6.2 Für Verlust oder Beschädigung während der Obhut von Kan7 haftet Kan7 nach Maßgabe von § 18 dieser AGB.
5.6.3 Der Auftraggeber hat Kan7 vor dem Versand in Textform darauf hinzuweisen, wenn einzelne Produkte:
- einen außergewöhnlich hohen Wert besitzen,
- nicht oder nur schwer ersetzbar sind,
- Einzelstücke oder limitierte Muster darstellen,
- besondere Aufbewahrungs- oder Handhabungsmaßnahmen erfordern.
5.6.4 In einem solchen Fall stimmen die Parteien vor Versand ab, ob besondere Schutzmaßnahmen, eine gesonderte Versicherung oder abweichende Bedingungen erforderlich sind.
6. Musteraufnahme und Freigabe bei Neukunden
6.1 Bei Neukunden stimmt Kan7 vor der vollständigen Produktion die wesentlichen Ansichten, Aufnahmewinkel und Darstellungsanforderungen mit dem Auftraggeber ab.
6.2 Soweit vereinbart oder zweckmäßig, fotografiert Kan7 zunächst ein repräsentatives Produkt und übersendet dem Auftraggeber ein Musterergebnis zur Freigabe.
6.3 Nach Freigabe werden die weiteren Produkte nach dem bestätigten Standard fotografiert.
6.4 Ändert der Auftraggeber nach der Freigabe die zuvor bestätigten Ansichten, Aufnahmewinkel oder Darstellungsanforderungen, können bereits ausgeführte Arbeiten und erforderliche Neuaufnahmen zusätzlich berechnet werden.
6.5 Die Freigabe kann per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.
6.6 Erfolgt die Freigabe verspätet, verlängern sich vereinbarte oder voraussichtliche Produktionszeiten entsprechend.
7. Bearbeitungszeiten
7.1 Die Fotoaufnahmen werden bei üblichen Auftragsmengen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Wareneingang und abschließender Auftragsklärung durchgeführt.
7.2 Die genannte Zeit ist eine übliche Planungsangabe und keine garantierte Frist, sofern kein verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
7.3 Die Dauer der Bildbearbeitung richtet sich insbesondere nach:
- Produktmenge,
- Anzahl der Ansichten,
- Komplexität der Produkte,
- Umfang der Retusche,
- vereinbarten Dateispezifikationen,
- aktueller Auftragslage.
7.4 Bei umfangreichen oder besonders aufwendigen Aufträgen wird der Zeitplan individuell vereinbart.
7.5 Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung, nachträgliche Änderungen, fehlende Angaben oder verspätete Freigaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Rückversand der Produkte
8.1 Nach Abschluss der Fotoaufnahmen werden die Produkte in der Regel zurückgesendet, ohne dass der Abschluss der vollständigen Bildbearbeitung abgewartet werden muss.
8.2 Die Kosten für den Rückversand trägt der Auftraggeber.
8.3 Der Auftraggeber kann der Sendung ein ausreichend frankiertes und geeignetes Rücksendeetikett beilegen.
8.4 Alternativ kann Kan7 den Rückversand organisieren. Die tatsächlich anfallenden Versand- und gegebenenfalls Verpackungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8.5 Sofern keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, wählt Kan7 eine übliche und angemessene Versandart.
8.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung während des Transports richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.7 Kan7 unterstützt den Auftraggeber im zumutbaren Umfang bei der Dokumentation und Geltendmachung erkennbarer Transportschäden gegenüber dem Versanddienstleister.
9. Bildbearbeitung, Vorschau und Kontrolle
9.1 Nach der Aufnahme werden die ausgewählten Bilder entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang bearbeitet.
9.2 Nach Abschluss der Bildbearbeitung erhält der Auftraggeber eine Ordnerübersicht oder niedrig aufgelöste Vorschaubilder zur Kontrolle.
9.3 Die Vorschau dient insbesondere der Prüfung:
- der Vollständigkeit,
- der Zuordnung von Produkten und Artikelnummern,
- der vereinbarten Ansichten,
- offensichtlich erkennbarer Bearbeitungsfehler.
9.4 Vorschaubilder dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben, vervielfältigt oder kommerziell genutzt werden.
9.5 Eindeutige Bearbeitungsfehler oder Abweichungen vom freigegebenen Auftragsstandard werden von Kan7 im Rahmen der Nacherfüllung korrigiert.
9.6 Neue Gestaltungswünsche, geänderte Aufnahmewinkel, zusätzliche Ansichten oder Anforderungen, die nicht Teil des bestätigten Auftrags waren, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
10. Preise und Nebenkosten
10.1 Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Versand-, Verpackungs- und sonstige ausdrücklich vereinbarte Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.
10.3 Maßgeblich ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.
10.4 Erhöht sich der Arbeitsaufwand aufgrund nachträglicher Änderungen, zusätzlicher Anforderungen, unvollständiger Informationen oder ungeeigneter Produktvorbereitung erheblich, informiert Kan7 den Auftraggeber und stimmt die weitere Vorgehensweise mit ihm ab.
10.5 Soweit eine zusätzliche Vergütung erforderlich wird, soll diese vor Ausführung der betreffenden Zusatzleistung abgestimmt werden.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Neukunden erhalten nach Abschluss der Bildbearbeitung und Übersendung der Vorschaubilder beziehungsweise Ordnerübersicht eine Rechnung.
11.2 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht in Textform eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
11.3 Die finalen hochauflösenden Bilddateien werden bei Neukunden nach vollständigem Zahlungseingang freigegeben.
11.4 Für Bestandskunden können individuell vereinbarte Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten.
11.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Kan7 ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
11.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
11.7 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
12. Dateiformate und Arbeitsdateien
12.1 Die Standardlieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als fertig bearbeitete JPG-Dateien im RGB-Farbmodus.
12.2 Bildgröße, Seitenverhältnis, Auflösung und Benennung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.3 PNG-Dateien, transparente Hintergründe, besondere Farbprofile, zusätzliche Formate oder abweichende Dateispezifikationen müssen vor Produktionsbeginn vereinbart werden.
12.4 RAW-Dateien, unbearbeitete Ausgangsdateien, Zwischenschritte, offene Arbeitsdateien und Ebenen enthaltende PSD-Dateien gehören nicht zum üblichen Lieferumfang.
12.5 Die Übergabe solcher Arbeitsdateien bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.
13. Nutzungsrechte
13.1 Urheberrechte und sonstige gesetzliche Rechte an den von Kan7 erstellten Bildern und visuellen Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
13.2 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene geschäftliche Produktpräsentation und Produktvermarktung.
13.3 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung:
- auf eigenen Websites und in Webshops,
- auf Online-Marktplätzen,
- in Produktkatalogen und Verkaufsunterlagen,
- in sozialen Netzwerken,
- in Online- und Printwerbung,
- in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- auf Messen und in Präsentationen.
13.4 Der Auftraggeber darf die Bilder seinen verbundenen Unternehmen, Händlern, Vertriebspartnern, Agenturen, Plattformbetreibern und sonstigen Dienstleistern zur Verfügung stellen, soweit dies ausschließlich der Vermarktung und dem Verkauf der dargestellten Produkte des Auftraggebers dient.
13.5 Ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet sind:
- der Verkauf der Bilder als eigenständiges Produkt,
- die Aufnahme in Bilddatenbanken oder Stockfoto-Portale,
- die Lizenzierung an produktfremde Dritte,
- die Nutzung zur Bewerbung fremder oder nicht dargestellter Produkte,
- die Weitergabe mit dem Zweck einer eigenständigen kommerziellen Bildverwertung.
13.6 Übliche technische und gestalterische Anpassungen wie Größenänderung, Zuschnitt sowie die Einbindung von Text, Logo oder Preisangaben sind zulässig, sofern das Bild nicht entstellend, irreführend oder rechtswidrig verändert wird.
13.7 Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
14. Eigenwerbung durch Kan7
14.1 Kan7 verwendet im Kundenauftrag entstandene Bilder nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers für eigene Werbezwecke.
14.2 Eine mögliche Zustimmung kann sich insbesondere auf folgende Verwendungen beziehen:
- Kan7-Website,
- öffentliches Portfolio,
- LinkedIn und andere soziale Netzwerke,
- Messen,
- Präsentationen,
- individuelle und nicht öffentliche Kundenpräsentationen.
14.3 Umfang und Art der Verwendung werden im Einzelfall abgestimmt.
14.4 Eine erteilte Zustimmung gilt nur für den vereinbarten Umfang.
14.5 Der Auftraggeber soll Kan7 informieren, wenn eine erteilte Zustimmung aufgrund besonderer Umstände künftig widerrufen oder eingeschränkt werden soll. Bereits rechtmäßig erfolgte Nutzungen bleiben hiervon grundsätzlich unberührt.
15. KI-gestützte Leistungen und Model Presentation
15.1 Bei Model Presentation und vergleichbaren Leistungen können KI-gestützte Verfahren verwendet werden, um auf Grundlage realer Produktaufnahmen realistisch wirkende Modelbilder oder kurze Bewegungssequenzen zu erstellen.
15.2 Trotz sorgfältiger Auswahl und manueller Kontrolle können geringfügige Abweichungen auftreten, insbesondere bei:
- Form und Schnitt,
- Farbe,
- Materialstruktur,
- Nähten und Trägern,
- Mustern,
- Accessoires,
- kleinen Produktdetails.
15.3 Kan7 schuldet keine technisch oder mathematisch vollständig identische Wiedergabe jedes Produktdetails, sofern eine solche Genauigkeit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
15.4 Der Auftraggeber erhält vor der finalen Übergabe die Möglichkeit, die ausgewählten Ergebnisse zu prüfen.
15.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Ergebnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck vor der Veröffentlichung zu kontrollieren.
15.6 Digitale Produktdarstellung und vergleichbare Entwicklungsleistungen werden projektbezogen durchgeführt. Umfang, technische Möglichkeiten und erwartetes Lieferergebnis werden individuell vereinbart.
15.7 Werbliche Verwendung und rechtliche Prüfung
15.7.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor der Veröffentlichung zu prüfen, ob die konkrete Verwendung KI-gestützt erstellter Bilder oder Bewegtbilder für seine Werbe-, Vertriebs- und Kommunikationszwecke den anwendbaren wettbewerbs-, kennzeichnungs-, verbraucherschutz- und sonstigen rechtlichen Vorgaben entspricht.
15.7.2 Kan7 erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Prüfung der vom Auftraggeber geplanten konkreten Werbeaussagen, Veröffentlichungsformen oder Vertriebskanäle.
15.7.3 Soweit gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte bestehen, stimmen die Parteien die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Kennzeichnungen miteinander ab.
15.7.4 Die Haftung von Kan7 für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach § 18 dieser AGB.
16. Speicherung und Archivierung
16.1 Kan7 bewahrt finale Bilddateien und relevante Projektdateien mindestens sechs Monate nach der finalen Übergabe auf.
16.2 Nach Ablauf dieser Frist können Dateien auf externe beziehungsweise offline betriebene Datenträger ausgelagert oder gelöscht werden.
16.3 Eine dauerhafte Verfügbarkeit oder spätere Wiederherstellung der Dateien wird nicht geschuldet.
16.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien zeitnah herunterzuladen und selbst dauerhaft zu sichern.
16.5 Eine spätere Wiederbereitstellung oder Wiederherstellung kann, sofern noch möglich, nach Aufwand berechnet werden.
17. Mängel und Nacherfüllung
17.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Dateien nach Erhalt zeitnah auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
17.2 Für Kaufleute gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, soweit diese gesetzlich anwendbar ist.
17.3 Bei einem berechtigten Mangel hat Kan7 zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
17.4 Kan7 kann nach eigener Wahl:
- den Mangel korrigieren,
- die Datei erneut bereitstellen,
- oder, soweit erforderlich und zumutbar, eine erneute Aufnahme durchführen.
17.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
17.6 Geschmacksbedingte Abweichungen oder nachträgliche Änderungswünsche stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung dem zuvor bestätigten Auftragsstandard entspricht.
18. Haftung
18.1 Kan7 haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kan7.
18.5 Für Verzögerungen, Datenverluste oder Schäden, die auf unrichtige Angaben, ungeeignete Verpackung, fehlende Mitwirkung oder vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Dateien zurückzuführen sind, haftet Kan7 nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
18.6 Eine weitergehende betragsmäßige Haftungsbegrenzung wird nicht vereinbart.
19. Auftragsänderung, Kündigung und Abbruch
19.1 Der Auftraggeber kann vor vollständiger Leistungserbringung eine Änderung, Unterbrechung oder Beendigung des Auftrags anfragen.
19.2 Im Fall einer Beendigung oder wesentlichen Änderung werden die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene Fremd-, Verpackungs- und Versandkosten abgerechnet.
19.3 Eine zusätzliche Vertragsstrafe oder pauschale Stornogebühr wird nicht erhoben, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19.4 Kan7 stimmt die weitere Vorgehensweise nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber ab.
19.5 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
20. Höhere Gewalt
20.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, erhebliche Betriebsstörungen, längerfristiger Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
20.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.
20.3 Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben die gesetzlichen Beendigungsrechte unberührt.
21. Vertraulichkeit
21.1 Kan7 behandelt nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Produkt- und Projektinformationen des Auftraggebers vertraulich.
21.2 Der Auftraggeber behandelt nicht öffentlich bekannte Produktionsabläufe, Kalkulationen, technische Konzepte und Geschäftsunterlagen von Kan7 vertraulich.
21.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
22. Datenschutz
22.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
22.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Kan7.
22.3 Datenschutzrechtliche Rollen und Auftragsverarbeitung
22.3.1 Die Parteien prüfen vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten, welche datenschutzrechtlichen Rollen sie im konkreten Auftrag einnehmen.
22.3.2 Soweit Kan7 personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers verarbeitet und damit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
22.3.3 Soweit die Parteien jeweils eigene Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmen, handeln sie im Rahmen ihrer jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit.
22.3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten und Bildmaterialien, die er Kan7 zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und übermittelt wurden und für die vereinbarte Verarbeitung verwendet werden dürfen.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
23.3 Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
24.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis zur Einbeziehung in Angebote und Auftragsbestätigungen
In Angebote und Auftragsbestätigungen sollte folgender Hinweis aufgenommen werden:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kan7 Werbeagentur für Bekleidungsfotografie und visuelle E-Commerce-Leistungen im B2B-Bereich. Die AGB sind vor Vertragsschluss unter [AGB-Link] abrufbar und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden.
Die AGB können zusätzlich als PDF-Datei mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung übersendet werden.